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 Grundrecht auf digitale Intimsphäre
Die Nutzung informationstechnischer Systeme ist für die Persönlichkeitsentfaltung vieler Bürger von zentraler Bedeutung, begründet gleichzeitig aber auch neuartige Gefährdungen der Persönlichkeit. Eine Überwachung der Nutzung solcher Systeme und eine Auswertung der auf den Speichermedien befindlichen Daten können weit reichende Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Nutzers bis hin zu einer Profilbildung ermöglichen. Hieraus folgt ein grundrechtlich erhebliches Schutzbedürfnis. Die Gewährleistungen der Art. 10 GG (Telekommunikationsgeheimnis) und Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) wie auch die bisher in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts tragen dem durch die Entwicklung der Informationstechnik entstandenen Schutzbedürfnis nicht hinreichend Rechnung.

Der Schutzbereich des Telekommunikationsgeheimnisses erfasst auch die Kommunikationsdienste des Internet (z.B. E-Mails). Soweit sich eine Ermächtigung auf eine staatliche Maßnahme beschränkt, durch welche die Inhalte und Umstände der laufenden Telekommunikation im Rechnernetz erhoben oder darauf bezogene Daten ausgewertet werden, ist der Eingriff allein an Art. 10 Abs. 1 GG zu messen. Der Schutzbereich dieses Grundrechts ist dabei unabhängig davon betroffen, ob die Maßnahme technisch auf der Übertragungsstrecke oder am Endgerät der Telekommunikation ansetzt. Daher ist Art. 10 Abs. 1 GG der alleinige grundrechtliche Maßstab für die Beurteilung einer Ermächtigung zu einer "Quellen-Telekommunikationsüberwachung", wenn sich die Überwachung ausschließlich auf Daten aus einem laufenden Telekommunikationsvorgang beschränkt. Dies muss durch technische und rechtliche Vorgaben sichergestellt sein. (Foto: Tobias Helfrich) www.bundesverfassungsgericht.de
 
 Was heisst hier kurzfristig?
Punkte sammeln kann man in unserer Konsumwelt allerorten. Das gegenseitige übertrumpfen der "Großen" mit Rabatten und Boni kann zuweilen getrost als lästig bezeichnet werden. Kommt dann noch die "Charityposaune" zum Einsatz bin zumindest ich geneigt, die Klappen dicht zu machen.

Gerät die Korrespondenz mit dem kleineren "Prämienpartner" aber wie hier zitiert, möchte ich auf Grund des empfundenen Mangels an Flexibilität am liebsten aus der Haut fahren. Immerhin kam die Antwort nach nur vier Stunden:

An: webmiles-Servicecenter <info@webmiles.de> "Sehr geehrte Damen und Herren, für meine etwa 8.000 webmiles finde ich keine für mich attraktiven Prämien. Kann ich meine Punkte in eine Spende für die Flutopfer in Pakistan umwandeln?"

Antwort: "Guten Tag HErr Naranjo, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ebenso wie Sie bedauern wir die Vorkommnisse in Pakistan. Leider ist es nicht möglich kurzfristig weitere Spendenpartner in unserem Prämienshop zu integrieren. Wir bitten um Ihr Verständnis."

Schade. Falls Sie, werter Besucher, spenden möchten, geht das bei der Aktion "Deutschland hilft" einfach und direkt, transparent und vertrauenswürdig. www.aktion-deutschland-hilft.de/de/spendeninfos
 
 Linux Inhalte nicht kompatibel?
Schön, dass es Anbieter gibt, die nicht nur verkaufen wollen, sondern dem potentiellen Kunden auch zusätzliche und faire Infos an die Hand geben wollen. Das trifft naturgemäss nicht immer ins Schwarze. Unsere Mail an Otto:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit grossem Interesse haben wir die Produktbeschreibung des WeTab (Bestell-Nr.: 76784972) auf Ihrer Internetseite zur Kenntnis genommen. Dort verweisen Sie u.a. auf Ihr Glossar um Begriffe wie "Linux" zu erläutern. [...]

Unter dem Stichwort "Linux" heißt es: "Dies ist ein leistungsfähiges Betriebsprogramm für Computer [...] Preisgünstiger und stabiler als Windows, allerdings nicht mit Windows-Rechnern kompatibel, d. h. Inhalte eines Linux-PDAs können nicht auf einen Windows-PC geladen werden."

Diese Darstellung ist nicht korrekt. Vielmehr sind die *Inhalte* wie Texte, Bilder, Audio- und Videodateien heute sehr wohl auf den gängigen Betriebssystemen Windows, MacOS und Linux konsumierbar und austauschbar. Richtig ist, daß sich die *Programme* der genannten Plattformen für den Normalverbraucher i.d.R. nicht austauschen bzw. portieren lassen. [...]

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie den Passus "Inhalte eines Linux-PDAs können nicht auf einen Windows-PC geladen werden." austauschen würden durch eine Formulierung wie: "Die Programme eines Linux-Computers eines Windows-PC oder eines Apple-Computer sind untereinander nicht austauschbar. Die Inhalte wie Texte, Bilder, Audio- und Videodateien hingegen lassen sich in der Regel über Wechselmedien wie USB-Sticks oder SD-Karten von einem auf den anderen Computer übertragen und dort zumeist auch wiedergeben." www.otto.de
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